Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Dienstleistungen

1.1. Die Gesellschaft (“CAE-GROUP”) erbringt gegenüber dem Kunden professionelle Dienstleistungen (“Dienstleistungen”) gemäß den Spezifikationen im Auftrag (“Auftrag”). Der Auftrag und diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich der Dienstleistungen dar (“Vereinbarung”). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von CAE-GROUP im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

1.2. Soweit im Auftrag nicht anders bestimmt, handelt es sich bei allen Terminen und Fristen betreffend einzelne oder alle Dienstleistungen lediglich um unverbindliche Zeitvorgaben.

1.3. Soweit im Auftrag nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den für die Dienstleistungen angegebenen Preisen und Zeiten lediglich um unverbindliche Schätzungen, und CAE-GROUP verpflichtet sich nicht, die Dienstleistungen zu diesen Preisen ganz oder teilweise zu erbringen.

1.4. CAE-GROUP bleibt selbständiger Vertragspartner und tritt nicht als Vertreter, Arbeitnehmer oder Gesellschafter des Kunden auf.

1.5. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

2. Vergütung und Auslagen

2.1. Die Gebühren und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Auftrag.

2.2. CAE-GROUP hat das Recht je nach Ermessen Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen, die CAE-GROUP erbringt, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist CAE-GROUP berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie die üblichen Verzugszinsen zu verrechnen. Darüber hinaus ist CAE-GROUP bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder zu kündigen.

2.2. Soweit im Auftrag nicht anders bestimmt, werden notwendige und angemessene Auslagen (einschließlich Business Class-Flugtickets, Taxis, Mietwagen der Kategorie B, 3-Sterne-Hotelunterkunft und sonstige Auslagen) vom Kunden erstattet.

3. Besondere Vertragsbedingungen bei Seminaren

3.1. Anmeldungen sind schriftlich an CAE-GROUP zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von CAE-GROUP schriftlich per E-Mail oder per Telefax oder per Post bestätigt wird.

3.2. Ein Rücktritt des Kunden hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Stichtag für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

3.3. Bei Stornierung oder Umbuchung Ihrerseits, die weniger als 21 Tage vor Seminarbeginn bei CAE-GROUP eintrifft, werden 50% der Kursgebühr fällig. Bei kurzfristiger Stornierung oder Umbuchung (weniger wie 3 Arbeitstage vor Kursbeginn) oder bei Fernbleiben vom Seminar (no show) werden 100% der Kursgebühren fällig. Nebenkosten wie Mieten und Leihgebühren, die mit Dritten aufgrund der Veranstaltung vereinbart wurden, sind bei Absage durch den Auftraggeber in vollem Umfang von diesem zu erstatten. Eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich.

3.4. CAE-GROUP behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Für dadurch entstandene unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt CAE-GROUP keinerlei Haftung.

4. Zusicherungen

CAE-GROUP versichert, dass

4.1. CAE-GROUP berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen,

4.2. CAE-GROUP die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, die Dienstleistungen zu erbringen, und die Dienstleistungen sorgfältig und nach dem aktuellen< Stand der Technik und Wissenschaft erbringen wird,

4.3. CAE-GROUP die Dienstleistungen im Falle eines Fehlers nochmals erbringen bzw. nachbessern wird. Falls CAE-GROUP nachhaltig nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen fehlerfrei zu erbringen, ist der Kunde ausschließlich berechtigt, die Vergütung, die für den fehlerhaften Teil der Dienstleistungen gezahlt wurde, zurückzuverlangen.

Der Kunde versichert, dass

4.4. die Nutzung von Software und anderen Materialien, die der Kunde zur Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, keine gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte Dritter verletzt.

4.5. Weitere Zusicherungen können im jeweiligen Auftrag getroffen werden.

5. Vertraulichkeit

Soweit nichts anders vereinbart, wird CAE-GROUP Dokumente und Informationen (“Vertrauliche Informationen”), die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält, und die den Kunden, seinen Geschäftsbetrieb, seine Kunden oder seine Lieferanten betreffen, geheim halten, Dritten nicht mitteilen und nicht auf sonstige Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nutzen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Materialien, die (a) öffentlich zugänglich sind, oder (b) CAE-GROUP rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt wurden. Die von CAE-GROUP erstellten Dokumente und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verfügung gestellt Unterlagen, Dokumente und Spezifikationen vertraulich zu handhaben, Dritten nicht mitteilen und nicht auf sonstige Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der CAE-GROUP zu nutzen. Dies betrifft nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung erstellte Unterlagen, Daten und Dokumente.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der CAE-GROUP im Zusammenhang mit Verzögerungen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen oder aufgrund von Fehlern, Unfällen, Unterlassungen oder Unterbrechungen sind auf den Betrag beschränkt, der für die jeweilige Dienstleistung in Rechnung gestellt wird. Die Haftung der CAE-GROUP gegenüber dem Kunden und beliebigen Dritten für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, besondere Schäden, zufällige Schäden, Strafschäden oder für entgangenen Gewinn, gleich welcher Art, im Zusammenhang mit Fehlern, Unfällen, Versehen, Unterlassungen oder Unterbrechungen ist ausgeschlossen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen übernimmt die CAE-GROUP keinerlei ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherung, die Beschreibung, Qualität, Vermarktbarkeit, Vollständigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck der Dienstleistungen oder einen anderen Gegenstand betreffend. Alle diese Zusicherungen durch CAE-GROUP sind hierbei ausgeschlossen und verzichtet. Nichts in dieser Vereinbarung soll dahingehend ausgelegt werden, dass die Haftung von CAE-GROUP für Tod und Körperschäden aufgrund ihrer eigenen Fahrlässigkeit

oder der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist.

7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Soweit im Auftrag oder schriftlich nicht anders bestimmt, bleibt CAE-GROUP Inhaber aller gewerblichen Schutz- und Urheber- und Verwertungsrechte an allen Dokumenten, Materialien, Ideen, Daten und anderen Informationen, die von CAE-GROUP im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt wurden und räumt dem Kunden Nutzungsrechte an den in dem jeweiligen Auftrag beschriebenen Materialien ein.

Die im Rahmen eines Seminars an die Teilnehmer ausgehändigten umfangreiche Unterlagen sind für die persönliche Nutzung bestimmt.

Sämtliche Unterlagen als Gesamtes und auch in Teilen sowie die Gestaltung und Ausführung des Seminars unterliegen dem Urheberrecht.

Eine Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Unterlagen oder Seminarinhalten als Gesamtes und/oder in Teilen an Nicht-Teilnehmer des Seminars und Dritte ist nicht gestattet.

Eine Verwendung jeglicher Unterlagen und Seminarinhalte als Gesamtes und/oder in Teilen für die Ausführung von eigenen Seminaren ist ebenfalls nicht gestattet.

8. Zusätzliche Bestimmungen

Von CAE-GROUP erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von CAE-GROUP. Mängel werden nach dem Ermessen von CAE-GROUP durch Nachbesserung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von CAE-GROUP zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadensersatz in der Höhe des CAE-GROUP nachweislich entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 25% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

9. Datenschutz

CAE-GROUP speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer Titel, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Ort, Kommunikationsdaten, Kontaktdatum, Bankdaten, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben.

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